Mitmachen
Dem Würzburger Bündnis für Demokratie und Zivilcourage können sowohl Organisationen / Vereine / Interessengruppen / usw. ohne parteipolitische Funktion sowie Einzelpersonen beitreten.
Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit den Grundgedanken und Zielen des Bündnisses. Organisationen brauchen für den Beitritt außerdem die Zustimmung ihres zuständigen / vertretungsberechtigten Organs (bswp. Mitgliederversammlung, Vereinsvorstand o.ä.).
Hier geht’s zur Beitrittserkärung zum Würzburger Bündnis für Demokratie und Zivilcourage e.V. Die Satzung unseres Vereins finden Sie hier.
Nachdem uns die unterschriebene Beitrittserklärung per Post, per Fax oder eingescannt per Mail zugegangen ist, prüft und beschließt der Sprecherrat den Beitritt zum Bündnis in seiner nächsten Sitzung.
Über einen Ausschluss von Unterstützer:innen-Organisationen und Einzelpersonen beschließt die Vollversammlung.
Teilnahme an der Vollversammlung
Die Vollversammlung setzt sich aus mindestens je einem/r Vertreter:in der Unterstützer:innen-Organisationen und den natürlichen Personen als Mitgliedern zusammen. Stimmberechtigt sind hierbei nur die Vertreter:innen der Unterstützer:innen-Organisationen (1 Stimme pro Organisation). Vertritt eine Person mehrere Organisationen hat sie dennoch nur eine Stimme. Natürliche Einzelpersonen haben nur das passive, nicht das aktive Wahlrecht.
Die Vollversammlung beschließt über alle Belange des WBDZ e.V. soweit die Aufgaben nicht an den Sprecher:innenrat übertragen sind.
Die Vollversammlung wählt den Sprecher:innenrat. Die Sitzungen der Vollversammlung werden vom Sprecher:innenrat geleitet.
Die Vollversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Die Einberufung erfolgt durch den Sprecher:innenrat bis spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung unter Angabe der Tagesordnung. Die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung liegt vor, wenn entsprechend ordnungsgemäß eingeladen wurde.